Allgemeine Geschäftsbedingungen Einfach Oben UG (haftungsbeschränkt), Im Ebnet 12, 88239 Wangen im Allgäu gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von EINFACH OBEN UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die EINFACH OBEN UG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn EINFACH OBEN UG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn EINFACH OBEN UG auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Einfach Oben UG / Mitwirkung des Kunden

(1) Einfach Oben UG erbringt die Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere auch den Bereichen des Online Reputation Managements (ORM) und der Anfragen- und Leadgenerierung Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Einfach Oben UG dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Einfach Oben UG schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Einfach Oben UG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Einfach Oben UG, bleibt der Vergütungsanspruch von Einfach Oben UG unberührt.

(4) In Bezug auf die von Einfach Oben UG zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Einfach Oben UG hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Einfach Oben UG ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Einfach Oben UG ist nicht für den dauerhaften Bestand einer Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business verantwortlich.

(7) Einfach Oben UG ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im Bereich ORM / Onlinemarketing für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu konsultieren.

(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus besteht kein Nutzungsrecht des Kunden.

(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit Einfach Oben UG vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der Drittanbieterplattform abzurechnen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Einfach Oben UG und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Einfach Oben UG angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Einfach Oben UG erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Einfach Oben UG nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Einfach Oben UG stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Einfach Oben UG stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Einfach Oben UG zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der jeweils anderen Partei aufgekündigt werden, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Einfach Oben UG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Einfach Oben UG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Einfach Oben UG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Einfach Oben UG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Einfach Oben UG in Verzug, ist Einfach Oben UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Einfach Oben UG wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Falls der Kunde den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen kündigen möchte, ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Storno-Gebühr in Höhe von 20% zu entrichten.

(5) Ist der Kunde nicht mehr in der Lage die Raten rechtzeitig zu bezahlen, so wird die Zusammenarbeit sofort beendet und der offene Betrag wird an das Inkasso Unternehmen und das Amtsgericht weitergeleitet. Es folgen keine weiteren Leads / Anfragen.

§ 7 Erfüllung

(1) Einfach Oben UG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Einfach Oben UG ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Einfach Oben UG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Einfach Oben UG unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Einfach Oben UG überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Einfach Oben UG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Einfach Oben UG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Einfach Oben UG für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Einfach Oben UG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Einfach Oben UG über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Einfach Oben UG anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) Einfach Oben UG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Einfach Oben UG nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Einfach Oben UG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Einfach Oben UG maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Einfach Oben UG und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Einfach Oben UG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Einfach Oben UG, derzeit Wangen im Allgäu.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Einfach Oben UG und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 11.10.2020 © Vervielfältigung verboten